Fahrtkostenerstattung
Feriendialyse Oberallgäu / Allgäu
Wenn Sie mit dem Taxi oder dem Fahrdienst zur Dialyse gebracht werden wollen, benötigen Sie eine Kostenübernahmeerklärung Ihrer Krankenkasse, damit die Fahrtkosten vom Taxiunternehmen oder dem Fahrdienst des BRK direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden können.
Um diese Kostenübernahmeerklärung zu erhalten, fordern die Krankenkassen in der Regel die "Verordnung einer Krankenbeförderung" (Formular "Muster 4"). Dieses Formular kann Ihnen vorab von Ihrem Heimatdialysezentrum für den Urlaubszeitraum ausgestellt werden.
Bei uns erhalten Sie dann an Ihrem letzten Dialysetag nochmals eine solche Bescheinigung, die Sie bitte bei der letzten Fahrt dem Taxifahrer oder dem Fahrer des BRK aushändigen. Wir können offizielle Formulare für Ihre Krankenkasse erst ausstellen, wenn wir Ihre Krankenversichertenkarte in unser System eingelesen haben.
Wir bitten dafür um Verständnis.
mehr über die Feriendialyse erfahren
Um diese Kostenübernahmeerklärung zu erhalten, fordern die Krankenkassen in der Regel die "Verordnung einer Krankenbeförderung" (Formular "Muster 4"). Dieses Formular kann Ihnen vorab von Ihrem Heimatdialysezentrum für den Urlaubszeitraum ausgestellt werden.
Bei uns erhalten Sie dann an Ihrem letzten Dialysetag nochmals eine solche Bescheinigung, die Sie bitte bei der letzten Fahrt dem Taxifahrer oder dem Fahrer des BRK aushändigen. Wir können offizielle Formulare für Ihre Krankenkasse erst ausstellen, wenn wir Ihre Krankenversichertenkarte in unser System eingelesen haben.
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Hinweis für die Patienten, die bei der Barmer Ersatzkasse oder bei der DAK versichert sind:
Leider gibt es bei manchen Geschäftsstellen der genannten Krankenkassen in letzter Zeit Schwierigkeiten mit der Kostenübernahme der Fahrtkosten vom Urlaubsort zum Dialysezentrum. Bei Bitte um Zusendung einer Kostenübernahmeerklärung durch die Versicherten wird zwar mitgeteilt, dass die Fahrtkosten zur nächstgelegenen Dialyseeinrichtung übernommen werden, jedoch mit der Einschränkung „maximal bis zur Höhe der Fahrtkosten am Wohnort“.
Die Mehrkosten seien durch den Versicherten selbst zu tragen. Diese Einschränkung ist juristisch anfechtbar. Daher lassen Sie sich nicht durch das Schreiben Ihrer Krankenkasse davon abbringen, Ihren Urlaub nach Ihren Wünschen zu planen. Sie sollten gegen den Bescheid Ihrer Krankenkasse Widerspruch einlegen mit Bitte um Kostenübernahme in vollem Umfang sowie um Zusendung eines rechtsmittelkräftigen Bescheides. Auf einen solchen Widerspruch hin wird die Kostenübernahme in der Regel bewilligt.
Gerne helfen wir Ihnen bei Problemen!
Leider gibt es bei manchen Geschäftsstellen der genannten Krankenkassen in letzter Zeit Schwierigkeiten mit der Kostenübernahme der Fahrtkosten vom Urlaubsort zum Dialysezentrum. Bei Bitte um Zusendung einer Kostenübernahmeerklärung durch die Versicherten wird zwar mitgeteilt, dass die Fahrtkosten zur nächstgelegenen Dialyseeinrichtung übernommen werden, jedoch mit der Einschränkung „maximal bis zur Höhe der Fahrtkosten am Wohnort“.
Die Mehrkosten seien durch den Versicherten selbst zu tragen. Diese Einschränkung ist juristisch anfechtbar. Daher lassen Sie sich nicht durch das Schreiben Ihrer Krankenkasse davon abbringen, Ihren Urlaub nach Ihren Wünschen zu planen. Sie sollten gegen den Bescheid Ihrer Krankenkasse Widerspruch einlegen mit Bitte um Kostenübernahme in vollem Umfang sowie um Zusendung eines rechtsmittelkräftigen Bescheides. Auf einen solchen Widerspruch hin wird die Kostenübernahme in der Regel bewilligt.
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